Beschlussvorlage - BV Cri SV 277/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Bürgermeisterin hat am 30.03.2021 für den Bauantrag auf Errichtung eines Funkmastes auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Stadt Crivitz versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201779 für die Errichtung eines 40,58 m Funkmastes auf dem Flurstück 22 Flur 3 in der Gemarkung Wessin. Die Ablehnung erfolgt aus folgenden Gründen:

fehlende Immissionsprognose, Nähe zur angrenzenden Bebauung und Kindertagesstätte, Prüfung der Zufahrt (Radweg), ist die Fläche erschlossen, gibt es alternative Standorte, z. B. Fläche Umspannwerk, KV-Mast, Rast- und Zugvögeleinflugschneise.“

 

Ergänzt wurde die gemeindliche Stellungnahme wie folgt:

Der Standort des geplanten Funkmastes ist nach Durchführung eines Vor-Ort-Termins entbehrlich, da beim Umspannwerk Wessin der von der WEMAG AG noch zu errichtende Funkmast genutzt werden kann.

 

Die Entscheidung wurde durch den Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung in der Sitzung am 18.03.2021 empfohlen. Die OTV Wessin wurden ebenfalls in dieser Sitzung angehört. Das Beratungsergebnis mit Begründung wurde in die Empfehlung des Bauausschusses eingearbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 30.03.2021 über den Bauantrag BA 201779 zur Errichtung eines Funkmastes auf dem Flurstück 22 der Flur 3 in der Gemarkung Wessin.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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