Beschlussvorlage - BV Cri SV 297/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Bürgermeisterin hat am 30.03.2021 für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelcarports auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Stadt Crivitz erklärt, den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses (Bungalow) und eines Doppelcarports auf den Flurstücken 413/3 und 413/2 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz genehmigungsfrei zu stellen.“

 

Der Antrag entspricht den Festsetzungen des B-Plans Nr. 3, 3. Änderung. Er konnte aufgrund des Ablaufs der Bearbeitungsfrist am 15.04.21 dem Bauausschuss nicht termingerecht vorgelegt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 30.03.2021 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelcarports auf den Flurstücken 413/3 und 413/2, Flur 14, Gemarkung Crivitz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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