Beschlussvorlage - BV Cri SV 316/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Bürgermeisterin hat am 15.04.2021 für den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem o. g. Grundstück folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Stadt Crivitz erklärt, den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 413/8 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz genehmigungsfrei zu stellen.“

 

Der Antrag entspricht den Festsetzungen des B-Plans Nr. 3, 3. Änderung. Er konnte aufgrund des Ablaufs der Bearbeitungsfrist am 06.05.2021 dem Bauausschuss nicht termingerecht vorgelegt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 15.04.2021 über den Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 413/8, Flur 14, Gemarkung Crivitz.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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