Beschlussvorlage - BV Cri SV 228/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Straße. V020“ ist am 20.04.2021 unanfechtbar geworden. Der Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit ist im Amtsblatt der Stadt Crivitz (Crivitzer Amtsbote) öffentlich bekannt zu machen. Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Straße V020“ umzusetzen.

 

Am 07.12.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Crivitz den Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Straße V020“ nach § 82(1) BauGB gefasst. Im Anschluss wurde der Beschluss auszugsweise allen Beteiligten gemäß § 82(2) BauGB zugestellt. Innerhalb der Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln hat die Beteiligte der (ON 2200) mit Schreiben vom 25.12.2020 (Posteingang 04.01.2021) Widerspruch gegen den Beschluss über die vereinfachte Umlegung eingelegt. Der Widerspruch wurde durch die Beteiligte mit Schreiben vom 19.04.2021 zurückgenommen. Der Umlegungsplan wird unanfechtbar, wenn entweder die zuletzt angelaufene Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist oder der eingelegte Widerspruch zurückgenommen wird. Daher wird als Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Widerspruch zurückgenommen wurde, mithin der 20.04.2021 festgestellt.

 

Nach § 83 BauGB erfolgt die Inkraftsetzung des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Straße V020“ mit der öffentlichen Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit. Mit der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stellt fest, dass die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ am 20.04.2021 eingetreten ist.

 

Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ wird im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Geschäftsstelle der Umlegungsstelle wird den Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ im Auftrag der Stadt Crivitz umsetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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