17.05.2021 - 8 Vereinfachte Umlegung "Crivitz-Goldberger Straß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 17.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Antje Zapf
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stellt fest, dass die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ am 20.04.2021 eingetreten ist.
Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ wird im Amtsblatt „Crivitzer Amtsbote“ öffentlich bekannt gemacht.
Die Geschäftsstelle der Umlegungsstelle wird den Beschluss über die vereinfachte Umlegung “Crivitz-Goldberger Str. V020“ im Auftrag der Stadt Crivitz umsetzen.