Beschlussvorlage - BV Dob GV 397/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Demontage des Doppelcarport mit Schuppen mit anschließender Neuerrichtung einer Garage an gleicher Stelle geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 Retgendorf.

Gemäß Festsetzungen des B-Plans ist eine GRZ von 0,2 festgesetzt, eine Überschreitung der GRZ um 50% mit Nebenanlagen ist im Plan nicht ausgeschlossen.

Von der Festsetzung der GRZ wird eine Befreiung beantragt.

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 22.04.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210074 für die Demontage des Doppelcarport mit Schuppen mit anschließender Neuerrichtung einer Garage an gleicher Stelle – Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich GRZ auf dem Flst. 178/19 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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