Beschlussvorlage - BV LaB GV 162/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bei einer Ortsbesichtigung am 25.02.2021 musste festgestellt werden, dass die Verkehrssicherheit im Bereich der Baumgrabstätten durch Totholz nicht mehr gegeben ist. Daraufhin erfolgte eine sofortige Absperrung mit Flatterband und Aushang/Hinweis der Sperrung sowie Bekanntmachung im Internet und für den nächsten Amtsboten.Der Baumkontrolleur wurde beauftragt die Bäume im Teilbereich zu begutachten. Im Anschluss erfolgt eine Baumpflege/Fällungen im Rahmen der Notwendigkeiten. Dazu erfolgte eine weitere Ortsbesichtigung mit Gemeindevertretern und Mitarbeitern des Amtes sowie Frau Jacht von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises LUP am 19.03.21. Es wurde festgestellt, dass der nördliche und östliche Teilbereich der Baumgrabstellen als Friedhof eingezogen/gesperrt werden sollte, da eine Teilfläche westlich ausreichend ist. Die Ausgaben für die gesamte Baumgräberfläche würde die Gemeinde finanziell absolut überfordern. Folgende Baum-Nrn. sollten ungesperrt bleiben.

1-3, 7 und 8, 11-18, 21-23. An den Bäumen 10, 20 und 25 werden keine Grabstellen mehr vergeben (nicht geeignet). Alle anderen Baum-Nummern würden demzufolge aus öffentlichen Gründen gesperrt.

Aus diesem Grund müssten Bestattungen ab sofort nur noch im Kernbereich West durchgeführt werden. Die Bestattungszahlen rechtfertigen eine Teilschließung (max. 3 Beisetzungen im Jahr). Der Baumbestand des Kernbereiches (96 Grabstellen) ist ausreichend. Zur Abgrenzung wird eine Totholzhecke entstehen. Die Eignetümerin des angrenzenden Waldes und der Zuwegung muss durch das Ordnungsamt Crivitz aufgefordert werden, ihre Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt eine Teilschließung des Waldfriedhofes Kritzow gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über Friedhofs-und Bestattungswesen vom 02.10.2008 aus öffentlichen Gründen im Bereich der Baumgrabstätten. Dasselbe gilt für die einzelnen Baumgrabstätten. Von denen in Beschluss festgelegten Zeitpunkt ab erlöschen alle Beisetzungs- und Bestattungsrechte.

Die Teilschließung gilt ab sofort. Folgende Baum-Nrn. bleiben ungesperrt.

1-3, 7 und 8, 11-18, 21-23. An den Bäumen 10, 20 und 25 werden keine Grabstellen mehr vergeben (nicht geeignet). Alle anderen Baum-Nummern sind demzufolge aus öffentlichen Gründen gesperrt. Die Inhaber von bereits bestehenden Nutzungsrechten im gesperrten Teilbereich werden vom Amt Crivitz schriftlich informiert.

  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Auf Grund der hohen Baumpflegekosten jährlich erfolgt eine Anpassung der Gebührensatzung im Bereich der Baumgrabstätten.

Dazu wird eine 2.Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Waldfriedhof durch die Gemeindevertretung zu beschließen sein.

 

 

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Anlagen

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