14.04.2021 - 9 Beschluss zur Teilschließung des Waldfriedhofes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Siehe Sachstandbericht Waldfriedhof Kritzow

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt eine Teilschließung des Waldfriedhofes Kritzow gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über Friedhofs-und Bestattungswesen vom 02.10.2008 aus öffentlichen Gründen im Bereich der Baumgrabstätten. Dasselbe gilt für die einzelnen Baumgrabstätten. Von denen in Beschluss festgelegten Zeitpunkt ab erlöschen alle Beisetzungs- und Bestattungsrechte.

Die Teilschließung gilt ab sofort. Folgende Baum-Nrn. bleiben ungesperrt.

1-3, 7 und 8, 11-18, 21-23. An den Bäumen 10, 20 und 25 werden keine Grabstellen mehr vergeben (nicht geeignet). Alle anderen Baum-Nummern sind demzufolge aus öffentlichen Gründen gesperrt. Die Inhaber von bereits bestehenden Nutzungsrechten im gesperrten Teilbereich werden vom Amt Crivitz schriftlich informiert.

  

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage