14.04.2021 - 9 Beschluss zur Teilschließung des Waldfriedhofes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 14.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Podszus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt eine Teilschließung des Waldfriedhofes Kritzow gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Langen Brütz über Friedhofs-und Bestattungswesen vom 02.10.2008 aus öffentlichen Gründen im Bereich der Baumgrabstätten. Dasselbe gilt für die einzelnen Baumgrabstätten. Von denen in Beschluss festgelegten Zeitpunkt ab erlöschen alle Beisetzungs- und Bestattungsrechte.
Die Teilschließung gilt ab sofort. Folgende Baum-Nrn. bleiben ungesperrt.
1-3, 7 und 8, 11-18, 21-23. An den Bäumen 10, 20 und 25 werden keine Grabstellen mehr vergeben (nicht geeignet). Alle anderen Baum-Nummern sind demzufolge aus öffentlichen Gründen gesperrt. Die Inhaber von bereits bestehenden Nutzungsrechten im gesperrten Teilbereich werden vom Amt Crivitz schriftlich informiert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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