Beschlussvorlage - BV Cri SV 277/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung eines 40,58 m hohen Funkmastes geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor.

 

Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öf­fent­li­chen Ver­sor­gung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Die OTV Wessin hat empfohlen, dass Einvernehmen zu erteilen*/ nicht zu erteilen*.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.04.2021 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211779 für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Flurstück 22, Flur 3 in der Gemarkung Wessin zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...