Beschlussvorlage - BV Cri SV 277/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 201779
Errichtung eines Funkmastes
Gemarkung Wessin, Fl 3, Flst 22 (19089 Wessin)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.03.2021
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Bereit
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung eines 40,58 m hohen Funkmastes geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor.
Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.
Das ist vorliegend der Fall.
Die OTV Wessin hat empfohlen, dass Einvernehmen zu erteilen*/ nicht zu erteilen*.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.04.2021 erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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