Beschlussvorlage - BV Dob GV 384/20-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneutes Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 201480
Neubau Wochenendhaus, Abbruch Bestandsgebäude (geänderter Lageplan)
Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flst. 417 (Am Wald 23 in Flessenow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wochenendhauses nach Abbruch des Bestandsgebäudes geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich in der Wochenendhaussiedlung Flessenow und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Hinsichtlich des Einfügungsrahmens gibt es eine Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust – Parchim vom 22.02.2000
Danach gelten folgende baulichen Festlegungen:
-max. überbaute Fläche 65 m² (einschl. nicht überdachter Terrassen)
-die bebaute Grundfläche (ohne Terrasse) im Erdgeschoss darf max. 55 m² betragen
-es gilt die eingeschossige Bauweise
-als Dachform wird das einseitig oder zweiseitig geneigte Dach mit einer Dachneigung von max. 25° festgelegt
-die Ausführung von Drempeln ist unzulässig
-die maximale Firsthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante natürliche Geländeoberfläche
-pro Wochenendhaus ist die Errichtung eines Nebengebäudes von max. 10 m² Grundfläche zulässig. Sind Nebengebäude im Bestand vorhanden, sind diese anzurechnen.
-die Dauerwohnnutzung ist unzulässig.
Diese Festsetzungen werden eingehalten. Damit fügt sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB ein und wäre zulässig.
Bereits am wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Nunmehr wurde der Lageplan geändert.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 04.04.2021 erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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