Beschlussvorlage - BV Dob GV 384/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wochenendhauses nach Abbruch des Bestandsgebäudes geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich in der Wochenendhaussiedlung Flessenow und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Hinsichtlich des Einfügungsrahmens gibt es eine Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust – Parchim vom 22.02.2000

Danach gelten folgende baulichen Festlegungen:
-max. überbaute Fläche 65 m² (einschl. nicht überdachter Terrassen)
-die bebaute Grundfläche (ohne Terrasse) im Erdgeschoss darf max. 55 m² betragen
-es gilt die eingeschossige Bauweise
-als Dachform wird das einseitig oder zweiseitig geneigte Dach mit einer Dachneigung von max. 25° festgelegt
-die Ausführung von Drempeln ist unzulässig

-die maximale Firsthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante natürliche Geländeoberfläche
-pro Wochenendhaus ist die Errichtung eines Nebengebäudes von max. 10 m² Grundfläche zulässig. Sind Nebengebäude im Bestand vorhanden, sind diese               anzurechnen.
-die Dauerwohnnutzung ist unzulässig.

Diese Festsetzungen werden eingehalten. Damit fügt sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB ein und wäre zulässig.

 

Bereits am wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Nunmehr wurde der Lageplan geändert.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 04.04.2021 erforderlich. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201480 für den Neubau eines Wochenendhauses nach Abbruch des Bestandsgebäudes (geänderter Lageplan) auf dem Flst. 417 der Flur 1 in der Gemarkung Flessenow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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