Beschlussvorlage - BV Cri SV 261/21
Grunddaten
- Betreff:
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Anhörung vor Ersetzen des gemeindliches Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid BV 200257
Errichtung Wohngebäude
Gemarkung Gädebehn, Flur 3, Flurstück 93 (Rönkenhofer Weg, Gädebehn)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.02.2021
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Geplant
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Ortsteilvertretung Gädebehn der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung eines Wohngebäudes geplant (sh. Antrags-unterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Plangebiet der 2. Änderung der Innenbereichssatzung
und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei der Vorlage des Bauantrags sind die Festsetzungen der Satzung hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben einzuhalten.
Der Waldabstand von 30 m zum Vorhaben wird unterschritten. Dazu wurde ein Ausnahmeantrag gestellt, der durch den Landkreis LUP geprüft wird.
Die Stadt Crivitz hat das Einvernehmen für das Bauvorhaben mit der Begründung versagt, dass gemäß der Abrundungssatzung zu § 2 Ziffer 2.2 die vorgesehene Mindestgrundstücksbreite von 25 nicht eingehalten ist.
Nach Prüfung der durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgebrachten
Punkte wird bestätigt, dass der Bereich, für den § 2 Abs. 2.2 der Satzung gelten soll (d. h. Mindestbreite 25 m) nicht für das Baugrundstück gilt.
Somit ist die Begründung zur Versagung nicht mehr haltbar. Das Einvernehmen ist nunmehr
zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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874 kB
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2
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(wie Dokument)
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308,5 kB
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