Beschlussvorlage - BV Cri SV 253/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf den o. g. Flurstücken ist die Erweiterung einer Vordachkonstruktion an einem gewerblich genutzten Gebäude geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Gemengelage nach § 34 Absatz 1 BauGB (Wohnen und gewerbliche Nutzung nebeneinander).

Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 18.02.2021 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201614 für die  Erweiterung einer Vordachkonstruktion auf den Flurstücken 46/4 und 131 der Flur 30 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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