Beschlussvorlage - BV Pin GV 546/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 26.01.2021 erforderlich.

 

 

Über den nachstehenden Beschlussvorschlag wird im Umlaufverfahren abgestimmt. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Abstimmungsblatt. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Abstimmungsblatt bis zum Sitzungstag per Mail zurück an das Amt Crivitz.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201479 für den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flst. 162/1 und 163/2 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

Hinweise:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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