Beschlussvorlage - BV Pin GV 556/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Ein Gesetzentwurf zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie soll im Landtag verabschiedet werden.

 

In den Gemeinden muss die Handlungsfähigkeit, Verwaltung und Haushaltswirtschaft gewährleistet werden. Das bedeutet auch, dass die Sitzungstätigung aufrechterhalten werden muss. Derzeit erfordert der Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeinden eine persönliche Anwesenheit der Gremienmitglieder und die Sitzungen müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Mit diesem Gesetz soll zeitweise die Möglichkeit geschaffen werden, dass bestimmte organisations- und haushaltsrechtliche Vorschriften der Kommunalverfassung modifiziert werden.

Folgende Modifikationen sind in dem Gesetzentwurf enthalten:

  1. Sitzungsübertragung in Bild und Ton
  2. Videokonferenz
  3. Übertragung auf den Hauptausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss
  4. Umlaufverfahren

 

Gemäß Corona-Lockerungs-LVO M-V sind Präsenzsitzungen weiterhin möglich, aber unter Beachtung der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Bei den modifizierten Regelungen bleibt zu beachten, dass Beschlussfassungen, in denen eine geheime Abstimmung erfolgen muss, nur in Präsenzsitzungen erfolgen können.

 

Zu dem Punkt Einwohnerfragestunde können die Einwohner/-innen ihre Anfragen, Vorschläge oder Fragen schriftlich, in Textform, an die Gemeindevertretung einreichen. Soweit es technisch möglich ist,  besteht auch die Teilnahme an der Videokonferenz.

 

Die oben genannten Möglichkeiten müssen per Beschluss gefasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages über ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, die Möglichkeiten der Videokonferenz und Beschlussfassung im Umlaufverfahrens zu nutzen. Die Maßnahmen gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine Angabe möglich

 

 

 

 

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