26.01.2021 - 9 Beschluss über die Aufrechterhaltung der Handlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 26.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Sandra Kühl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glaser informiert, dass im Landtag ein neues Gesetz verabschiedet werden soll, dass den Kommunen während der Corona-Pandemie die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ermöglicht wird.
Mit diesem Gesetz soll zeitweise die Möglichkeit geschaffen werden, dass bestimmte organisations- und haushaltsrechtliche Vorschriften der Kommunalverfassung modifiziert werden.
Folgende Modifikationen sind in dem Gesetzentwurf enthalten: Sitzungsübertragung in Bild und Ton, Videokonferenz, Übertragung auf den Hauptausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss und Umlaufverfahren.
Als praktikabel und umsetzbar werden die Optionen der Videokonferenz und Umlaufverfahren vorgeschlagen. Bei der Videokonferenz werden alle Teilnehmer über einen Link eingeladen. Dieser kann auf Nachfrage an interessierte Bürger/-innen weitergegeben werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages über ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, die Möglichkeiten der Videokonferenz und Beschlussfassung im Umlaufverfahrens zu nutzen. Die Maßnahmen gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes.
