Beschlussvorlage - BV Dob GV 388/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In Verbindung mit dem Umbau barrierefreier Bushaltestellen in der Gemeinde Dobin am See, ist eine Entscheidung notwendig, ob ein Standortwechsel von zwei Bushaltestellen in Betracht zu ziehen ist. Es handelt sich um folgene Haltstellen:

  1. Alt Schlagsdorf

Verlegung der jetzigen Haltestelle aus dem Dorfkern (Bus wendet auf privatem Grund und Boden) an den Abzweig Seeweg (siehe Anlage). Zusätzliche Kosten für den Ausbau einer Wendeschleife von ca. 30.000,00 €.

 

  1. Retgendorf Oberdorf

Aus Platzmangel und ungeklärten Eigentumsverhältnissen ist es notwendig die Haltestelle neu zu positionieren bzw. entsprechende Flächen zu erwerben.

 

Der genaue Standort kann allerdings, sofern die Gemeindevertretung eine Verlegung der Haltestellen befürwortet, erst im Nachgang mit der VLP und Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und festgelegt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt folgnde Haltestellen zu verlegen………….

 

oder

 

alle Standorte zu erhaltenden und entsprechenden Grunderwerb zu tätigen bzw. notwendige Dienstbarkeiten einzuholen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

Mehrkosten müssen im Haushalt eingeplant werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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