Beschlussvorlage - BV Tra GV 258/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 25.11.2020 für den Antrag auf Vorbescheid BV 200259 auf Neubau eines Carportanbaus in Tramm folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200259  für den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

Die Festsetzungen der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Tramm hinsichtlich Dachneigung, -form und Höhe über Gelände sind einzuhalten.

 

Die Zufahrt von maximal 3 m Breite ist bei der Gemeinde Tramm über das Amt Crivitz gesondert zu beantragen. Ebenso ist ein Antrag auf Vergabe einer Hausnummer zu stellen.

 

Betreffend der Wendeschleife auf dem Baugrundstück wird ein Grunderwerb der betreffenden Fläche durch die Gemeinde Tramm eingeplant und umgesetzt oder es wird eine Sicherung über eine Dienstbarkeit erfolgen.“

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 08.12.2020 erforderlich und begründet damit das Erfordernis einer Eilentscheidung.

  

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 25.11.2020 über den Antrag auf Vorbescheid BV 200259  für den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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