10.12.2020 - 11 Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Behr erläutert ausführlich zu dieser Thematik und den vorliegenden Beschluss. Aufgrund dessen, dass auf diesem Flurstück zum Teil auch der Wendehammer der Settiner Straße liegt, wurde mit dem Grundstückseigentümer folgende mündliche Regelung abgestimmt:
- Der Eigentümer ist damit einverstanden, dass alles so bleibt wie jetzt.
- Ein rausmessen der Fläche inkl. Ankauf ist vorerst nicht notwendig.
- Die Problematik ist somit bis 2024 (nächste Kommunalwahl) ausgesetzt.
Im Anschluss beantwortet Herr Behr die gestellten Fragen und verliest die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 25.11.2020 über den Antrag auf Vorbescheid BV 200259 für den Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung im Bungalowstil auf dem Flurstück 315/12 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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462,3 kB
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