Beschlussvorlage - BV Tra GV 259/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für die Errichtung und die spätere Bewirtschaftung des Solarparks Tramm-Göthen plant die Firma Belectric die Ertüchtigung bzw. Auflastung des Gemeindeweges „Ruthenbecker Weg“ vom Ende der Befestigung am Sportplatz bis zur Gemarkungsgrenze nach Ruthenbeck (Bereich von Tramm und Klinken).

Dieser Bereich soll gemäß Regelquerschnitt (siehe Anlage) entsprechend ertüchtigt werden.

 

Damit der Gemeinde durch diese Maßnahme im Nachgang keine Nachteile entstehen, wird von Amts wegen empfohlen, folgende Bedingungen mit in die Genehmigung aufzunehmen:

  1. durch den Antragsteller sind alle mit der Wegeertüchtigung bzw. Wegeauflastung entstehenden Kosten zu tragen
  2. die Wegeertüchtigung auf dem gemeindlichen Wegeflurstück Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 363/1 darf nur mit zertifizierten „Z0“ Material ausgeführt werden
  3. der Antragsteller übergibt der Gemeinde bzw. dem Amt Crivitz, SG Tiefbau, vor Baubeginn einen Materialnachweis bzw. ein Material-Zertifikat des Wegebaumaterials
  4. die Arbeiten zur Wegeertüchtigung auf der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur durch ein im Straßenbau zugelassenes Bauunternehmen ausgeführt werden
  5. zum Schutz vor Vermischung von Materialien ist vor dem Einbau von zusätzlichem Wegebaumaterial eine Vlies zur Trennung der Materialien auszulegen
  6. vor Baubeginn ist durch den Antragsteller eine entsperrende Verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis LUP zu beantragen und umzusetzen
  7. nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. vor der Freigabe der Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr erfolgt durch die Gemeinde bzw. das Amt Crivitz, SG Tiefbau, eine Abnahme der ertüchtigten bzw. aufgelasteten Wegeabschnittes
  8. die Gemeine behält sich vor, mit Rückbau des Solarparks auch den Rückbau der Wegeertüchtigung zu fordern

 

 

Zur Wahrung der Terminkette „Realiesierung Solarpark Tramm- Göthen“ war eine Eilentscheidung des Bürgermeisters notwending.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt auf ihrer Sitzung, die Eilentscheidung des Bürgermeister, zum Antrag auf Wegeertüchtigung bzw. Wegeauflastung „Ruthenbecker Weg“ in der Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstück 363/1 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Bedingungen zuzustimmen und zu bestätigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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