Beschlussvorlage - BV Cri SV 227/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die festgesetzten Regelungen im Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Crivitz-Goldberger Straße V020“ sind mit den Beteiligten in Einzelgesprächen ausführlich erörtert worden. Das schriftlich erklärte Einverständnis sämtlicher Beteiligten liegt vor. Vereinbarungsgemäß werden die Zahlungen der Geldausgleiche nach Rechtskraft des Beschlusses geleistet. Eine abweichende Zahlungsweise gemäß § 81(1) Satz 2 BauGB wird geleistet.

Die durch die Regelung neu geschaffenen Grundstücksgrenzen orientieren sich an der ausgeübten Nutzung, beseitigen vorhandene baurechtswidrige Zustände und verbessern auf Grund des Neuzuschnittes der Grundstücke deren bauliche Nutzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 82(1) BauGB wird der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Crivitz-Goldberger Straße V020“ gefasst. Bestandteil des Beschlusses sind die Karten mit Darstellung des alten Bestandes und des neuen Bestandes.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine

 

 

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Anlagen

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