Beschlussvorlage - BV Tra GV 253/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bürgermeister hat am 30.09.2020 für den Bauantrag BA 200570 auf Neubau eines Carportanbaus in Tramm folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„Die Gemeinde Tramm erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200570  für den Neubau eines Carportanbaus auf dem Flst. 367 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.“

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 10.10.2020 erforderlich und begründet damit das Erfordernis einer Eilentscheidung.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung Tramm und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist vorliegend der Fall.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 30.09.2020 über den Bauantrag BA 200570  für den Neubau eines Carportanbaus auf dem Flurstück. 367 der Flur 1 in der Gemarkung Tramm.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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