Beschlussvorlage - BV Cri SV 205/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung eines Wohngebäudes geplant (sh. Antrags-unterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Plangebiet der 2. Änderung der Innenbereichssatzung

und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Bei der Vorlage des Bauantrags sind die Festsetzungen der Satzung hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben einzuhalten.

 

Der Waldabstand von 30 m zum Vorhaben wird unterschritten. Dazu wurde ein Ausnahmeantrag gestellt, der durch den Landkreis LUP geprüft wird.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 09.12.2020 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200257 für die Errichtung eines Wohngebäudes in der Gemarkung Gädebehn, Flur 3, Flurstück 93 zu erteilen. 

 

Die Festsetzungen der Satzung sind für das Bauvorhaben einzuhalten.

 

Die Zufahrt und die Hausnummer sind gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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