Beschlussvorlage - BV Cri SV 204/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Ersatzneubau eines Gartenhauses geplant (sh. Antrags-unterlagen). Ein positiver Bauvorbescheid (BV 190102) liegt vor.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Sonstige Vorhaben können nach § 35 Absatz 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

Es ist ein Fahrweg vorhanden.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 30.11.2020 zu entscheiden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 201115 für den Ersatzneubau eines Gartenhauses in Basthorst zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...