Beschlussvorlage - BV Pin GV 533/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Gartengerätehauses geplant. (sh. Antragsunterlagen)

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 3 „An der Bietnitz“.

Gemäß Festsetzungen des B-Plans ist eine maximale GRZ von 0,3 festgesetzt. Mit dem Bauvorhaben beträgt die GRZ 0,43. Daher wird von dieser Festsetzung eine Befreiung beantragt.

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Die erforderliche Baulast wird beim Landkreis geprüft.

Für das Vorhaben ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Gartengerätehauses – Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich Überschreitung der GZR auf dem Flst. 165/5 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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