Beschlussvorlage - BV Pin GV 524/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Ersatzneubaus (Ferienhaus) geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend aufgrund der Zweigeschossigkeit (Maß der baulichen Nutzung / Bauweise) nicht der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 25.10.2020 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 200216 für die Errichtung eines zweigeschossigen Ersatzneubaus (Ferienhaus) auf dem Flst. 150/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

Begründung:

Das Vorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB aufgrund der Zweigeschossigkeit nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...