Beschlussvorlage - BV Pin GV 521/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Ferienhauses geplant.

Hierzu liegt bereits eine Baugenehmigung vom 11.09.2003 vor. Nunmehr wird die 15. Verlängerung des Bauvorbescheids beantragt.

Hierzu ist kein gemeindliches Einvenehmen erforderlich.

Die Gemeinde Pinnow wird lediglich um Mitteilung gemäß § 69 (1) LBauO M-V innerhalb eines Monats gebeten, ob seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

Im seit dem 14.06.2006 rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Pinnow ist die Fläche als Sondergebiet, das der Erholung dient (Wochenendhausgebiet) ausgewiesen.

Die Sach- und Rechtslage zu dem Vorhaben ist somit seit der Genehmigung bzw. letzten Verlängerung der Genehmigung unverändert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erklärt zum Bauantrag BA 081707 für den Neubau eines Ferienhauses auf dem Flst. 111/51 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow, dass  seit der Gemehmigung bzw. der letzten Verlängerung der Genehmiung kein geändertes Ortsrecht eingetreten ist, welches es zu beachten gilt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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