Beschlussvorlage - BV Cri SV 178/20-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Ersatz eines Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus mit Sauna geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Absatz 2 BauGB ist ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.10.2020 erforderlich.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200027 für den Ersatz eines Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus mit Sauna auf dem Flst. 38/7 der Flur 1 in der Gemarkung Militzhof zu versagen.

Begründung: Ablehnung aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennut-zungsplan ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

Der Standort befindet sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes des Bauvorhabens ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200027 für den Ersatz eines Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus mit Sauna auf dem Flst. 38/7 der Flur 1 in der Gemarkung Militzhof zu versagen:

 

Begründung:

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange.

 

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, da dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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