Beschlussvorlage - BV Cri SV 178/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Ersatz eines Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus mit Sauna geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Absatz 2 BauGB ist ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.10.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV 200027 für den Ersatz eines Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus mit Sauna auf dem Flst. 38/7 der Flur 1 in der Gemarkung Militzhof zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

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Anlagen

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