Beschlussvorlage - BV Cri SV 177/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau/Umbau/Nutzungsänderung Lagerhalle zu Werkstatt für Holz- und Metallarbeiten geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Absatz 2 BauGB ist ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das ist vorliegend der Fall sofern den Auflagen aus dem positiven Bauvorbescheid BV 180047 vom 21.06.2018 (u. a. Immissionsschutz, Naturschutz) entsprochen wird.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 18.10.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200958 Neubau/Umbau/Nutzungsänderung Lagerhalle zu Werkstatt für Holz- und Metallarbeiten mit Kleingaragen auf dem Flst. 64/6 der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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