Beschlussvorlage - BV Dob GV 337/20
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 35/7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
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Vorberatung
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12.08.2020
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Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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01.09.2020
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 35/7 hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt für das benannte Grundstück gestellt. Die Breite der geplanten Zufahrt gibt der Antragsteller mit
6 m an. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
