Beschlussvorlage - BV Cri SV 146/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Anbau an ein Bestandsgebäude (Wohnraumerweiterung) geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 23.09.2020 erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200905 für den Anbau an ein Bestandsgebäude (Wohnraumerweiterung) auf dem Flst. 24, Flur 1 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...