Beschlussvorlage - BV LaB GV 151/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat mit Bescheid vom 25.06.2020, eingegangen am 30.06.2020, die Höhe des Erstattungsbetrages für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge nach § 8a Abs. 7 KAG MV gesandt.

Danach erhält die Gemeinde Langen Brütz wie alle Gemeinden pro Straßenkilometer 1.216,97 €, mithin insgesamt 12.556,71 €.

Der Bescheid ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Ermittlung der Länge der Straßenkilometer ist korrekt.

Ob die Höhe der jährlichen pauschalen Zuweisung auskömmlich ist und ob hier eine andere Zahl einklagbar wäre, ist eine der Fragen.

 

Die Stadt Grevesmühlen hat mit Unterstützung des Städte- und Gemeindetages MV (StGT MV) gegen den Wegfall der Straßenbaubeiträge und einer pauschalen Zuweisung und der Finanzierung Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt.

 

Vor diesem Hintergrund hat der StGT MV allen Gemeinden empfohlen, gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa M-V Rechtsmittel einzulegen. Da das Ministerium für Inneres und Europa M-V eine oberste Landesbehörde ist, kann kein Widerspruch eingelegt werden, sondern es muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht werden.

Ebenso empfiehlt der StGT MV, das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zu beantragen.

Für diese Verfahrenshandlung kann bereits eine Gerichtsgebühr anfallen.

Anwaltszwang gibt es nicht.

 

 

Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung. Da die Klagefrist am 29.07.2020 endete, hat der Bürgermeister der Gemeinde im Rahmen einer Eilentscheidung Klage gegen den o. g. Bescheid erhoben. Diese Eilentscheidung muss jedoch im Nachgang durch die Gemeindevertretung bestätigt werden. Die Klage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 25.06.2020 zur finanziellen Zuweisung für den Wegfall der Straßenbaubeiträge in Höhe von 12.556,71 € einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde der Stadt Grevesmühlen zum Wegfall der Straßenbaubeiträge zu beantragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Eventuell Gerichtsgebühren

 

 

 

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