Beschlussvorlage - BV Pin GV 500/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Carports (offene Kleingarage) zur geschützten Unterstellung von 6 Firmenfahrzeugen geplant. Der Carport soll als offene Holzkonstruktion mit Folien- bzw. Bitumeneindeckung errichtet werden (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ der Gemeinde Pinnow.

Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen. B-Plans werden eingehalten.

Die Überdeckung der erforderlichen Abstandsflächen wird durch den Landkreis bauordnungsrechtlich geprüft.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 01.09.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200767 für den Neubau eines Carports (offene Kleingarage) mit Abweichung hinsichtlich Überdeckung Abstandsflächen auf dem Flst. 79/24der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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