Beschlussvorlage - BV Cri SV 138/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück in der Eichholzstraße 45 c in Crivitz die Errichtung einer Freiflächensolaranlage.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 150855) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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