Beschlussvorlage - BV Cri SV 128/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück (Geschwister-Scholl-Platz) die Errichtung eines Wohnhauses. Der bestehende Bungalow wird baulich in das Gebäude integriert. Der Nachweis der Baulasten erfolgt durch den Antragsteller bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die bestehenden Wohnhäuser stehen traufständig zur Straße. Das geplante Wohnhaus soll abweichend davon giebelständig errichtet werden. Der Abweichung kann aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Sie ist städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (Gem. Crivitz, Flur 27, Flurstücke 42/8) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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