Beschlussvorlage - BV Cri SV 134/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Wohnhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall, sofern die Abstandsflächenbaulast in das Baulastenkataster des Landkreises Ludwigslust-Parchim eingetragen wird.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 12.08.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200608 für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst.116, Flur 33 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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