Beschlussvorlage - BV Pin GV 481/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant (sh. Antragsunterlagen). Geplant ist ein Einfamilienhaus mit einem Walmdach mit 30° Dachneigung.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 20 „Am Kiessee“. Gemäß Festsetzungen des B-Plans ist ein Sattel- oder Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 32° – 52°  festgesetzt. Von diesen Festsetzungen wird eine Befreiung beantragt.

Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Gemeinde hat einer gleichartigen Befreiung in diesem Baugebiet bereits zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 14.06.2020 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200364 für  den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 81/41 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg.

Der Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich Dachneigung und Dachform wird zugestimmt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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