Beschlussvorlage - BV Pin GV 480/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind die Errichtung eines Wochenendhauses und Nebengelass, Terrassen und Stellplatz geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Die Grundfläche beträgt 69,98 m² und die Dachneigung 30°.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 07.06.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200310 für den Neubau eines Wochenendhauses und Nebengelass, Terrassen und Stellplatz auf dem Flst. 155/22 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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