Beschlussvorlage - BV Tra GV 044/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf ihrer Sitzung am 22.06.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Wochenendhausgebiet Basthorst“ der Stadt Crivitz einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Das Plangebiet ist  ca. 1,8 ha groß  und umfasst das Gebiet der vorhandenen Wochenendhausbebauung des Vereins „Am Basthorst e.V.“ Die Fläche wird begrenzt durch eine ehemalige Kiesgrube im Norden, durch landwirtschaftliche Nutzfläche, durch den Semlower Weg im Westen  und durch Wohnbebauung, Gärten und Wiesen im Süden und Nordosten – vgl. Planzeichnung.

Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Durch die Festsetzungen werden eindeutige Regelungen für die Bebaubarkeit geschaffen, wobei die  Anzahl der bestehenden Wochenendhäuser nicht erhöht werden soll.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht erfolgt  in der Zeit vom 03.08.2015 bis 04.09.2015.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung hat keine Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 10 „Wochenendhausgebiet Basthorst“ der Stadt Crivitz.

 

 

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Anlagen

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