Beschlussvorlage - BV Cri SV 068/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Städte- und Gemeindetag M-V stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter einen Antrag nach dem Standarderprobungsgesetz beim Innenminister gestellt. Um Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien zu vermeiden, sollen entgegen der Regelungen der Kommunalverfassung vorübergehend Beschlussfassungen im Umlaufverfahren zulässig sein. Der Innenminister hat diesen Antrag am 24.03.2020 genehmigt. Voraussetzung für jede Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist, dass nicht ein Viertel aller Gremienmitglieder widersprechen. Zur Durchführung dieses Umlaufverfahrens hat uns der Städte- und Gemeindetag eine „Handhabung“ zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis:

 

Über den nachstehenden Beschlussvorschlag wird im Umlaufverfahren abgestimmt. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Abstimmungsblatt. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Abstimmungsblatt am Sitzungstag per Mail zurück an das Amt Crivitz.

 

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Anlagen

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