Beschlussvorlage - BV Cri SV 068/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Städte- und Gemeindetag M-V stellvertretend für alle Gemeinden und Ämter einen Antrag nach dem Standarderprobungsgesetz beim Innenminister gestellt. Um Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien zu vermeiden, sollen entgegen der Regelungen der Kommunalverfassung vorübergehend Beschlussfassungen im Umlaufverfahren zulässig sein. Der Innenminister hat diesen Antrag am 24.03.2020 genehmigt. Voraussetzung für jede Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist, dass nicht ein Viertel aller Gremienmitglieder widersprechen. Zur Durchführung dieses Umlaufverfahrens hat uns der Städte- und Gemeindetag eine „Handhabung“ zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis:

 

Über den nachstehenden Beschlussvorschlag wird im Umlaufverfahren abgestimmt. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Abstimmungsblatt. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Abstimmungsblatt am Sitzungstag per Mail zurück an das Amt Crivitz.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.3.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „im Umlaufverfahren“. Auch bei den Sitzungen im Umlaufverfahren behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Crivitz und der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen einschließlich Abstimmungsblätter erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Am Sitzungstag sollen die Rückläufe (Abstimmungsblätter) auf elektronischem Weg (Mail, Fax) im Amt Crivitz eingehen. Ein Versand per Post ist zu vermeiden, da der Sitzungsdienst die Dienstgeschäfte im Homeoffice durchführt.

Über die Sitzung im Umlaufverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

Diese Regelung ist auf die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Krise beschränkt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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