17.04.2020 - 3 Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Umlaufv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.3.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „im Umlaufverfahren“. Auch bei den Sitzungen im Umlaufverfahren behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Crivitz und der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen einschließlich Abstimmungsblätter erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Am Sitzungstag sollen die Rückläufe (Abstimmungsblätter) auf elektronischem Weg (Mail, Fax) im Amt Crivitz eingehen. Ein Versand per Post ist zu vermeiden, da der Sitzungsdienst die Dienstgeschäfte im Homeoffice durchführt.

Über die Sitzung im Umlaufverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

Diese Regelung ist auf die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Krise beschränkt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

16Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

            0Enthaltungen 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage