Beschlussvorlage - BV Pin GV 465/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist die Errichtung eines Wochenendhauses geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Pinnow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Die Grundfläche beträgt 68,54 m² und die Dachneigung weniger als 30°.

 

Die Anträge auf Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordung sowie Fällanträge werden durch den Landkreis geprüft.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Ferienhauses vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.04.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 200055 für die Errichtung eines Wochenendhauses auf den Flst. 112/14, 113/4, 113/5 der Flur 1 in der Gemarkung Pinnow.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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