Beschlussvorlage - BV Cri SV 026/20

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Aufgrund der Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wird nachstehende Änderungssatzung vorgeschlagen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 8 Absatz 2 Satz 3 werden die Worte „und das Sitzungsgeld“ gestrichen.
  2. Der § 8 Absatz 5 erhält folgenden Wortlaut:

(5) Alle Mitglieder der Stadtvertretung und der Ortsteilvertretungen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ortsteilvertretungen, der Ausschüsse und der Fraktionen, denen sie angehören,  eine Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €. Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €.

  1. In § 8 Absatz 6 wird folgender Halbsatz angefügt:

,sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 bis 4 erhalten.

  1. Der § 9 Absatz 1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Crivitz, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter der Adresse  www.amt-crivitz.de  öffentlich bekannt gemacht.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

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Anlagen

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