17.02.2020 - 13 Beschluss zur 1. Satzung zur Änderung der Haupt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Bernd Cordes
Wortprotokoll
Die Kommunalaufsicht hat die Änderungssatzung im Vorfeld geprüft. Frau von Hülst erhält das Wort, nach ihrer Auffassung müssten die in § 4 für Stadtvertretersitzungen und Ausschusssitzungen geregelten Ausschlussgründe auch für Sitzungen der Ortsteilvertretungen gelten. Sie führt weiter aus, dass der Verweis in § 6 Abs. 3 auf § 4 Abs. 2 und nicht Abs. 3 lauten müsste. Herr Gamm stellt den Antrag in § 6 Abs. 3 beide Absätze aufzunehmen: „§ 4 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.“
Abstimmungsergebnis zu dieser Änderung:
14Ja – Stimmen
0Nein –Stimmen
0Enthaltungen
Beschlussvorschlag mit Änderung im § 6:
Die Stadtvertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom 23.12.2019 wird wie folgt geändert:
- In § 8 Absatz 2 Satz 3 werden die Worte „und das Sitzungsgeld“ gestrichen.
- Der § 8 Absatz 5 erhält folgenden Wortlaut:
(5) Alle Mitglieder der Stadtvertretung und der Ortsteilvertretungen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ortsteilvertretungen, der Ausschüsse und der Fraktionen, denen sie angehören, eine Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 €. Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €.
- In § 8 Absatz 6 wird folgender Halbsatz angefügt:
,sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 bis 4 erhalten.
- Der § 9 Absatz 1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Crivitz, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter der Adresse www.amt-crivitz.de öffentlich bekannt gemacht.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Crivitz, den <Datum>
SiegelBrusch-GammBürgermeisterin
Anlagen zur Vorlage
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