Beschlussvorlage - BV Cri SV 007/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück sind die Nutzungsänderung und der Ausbau des Nebengebäudes zu Wohnzwecken geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Crivitz und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Ein positiver Bauvorbescheid vom 29.04.2019 liegt bereits vor.

Das gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 28.01.2020 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 191334 für die  Nutzungsänderung und Ausbau des Nebengebäudes zu Wohnzwecken auf dem Flst. 128 der Flur 37 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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