Beschlussvorlage - BV Cri SV 988/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Wohnhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist bis zum 23.12.2019 erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertrerung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 191229 zum Neuabu eines Wohnhauses auf dem Flst. 64 der Flur 36 in der Gemarkung Crivitz zu erteilen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...