Beschlussvorlage - BV Cri SV 121/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück ein bisheriges Lagergebäude in ein Wohngebäude umzunutzen. Das Lagergebäude befindet sich vom Settiner Weg aus gesehen hinter dem bestehenden Wohnhaus. Im mittleren Gebäudeteil soll das Erdgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 150638) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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