Beschlussvorlage - BV Tra GV 218/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Um- und Ausbau eines Wochenendhauses geplant (sh. Antragsunterlagen).

Hierzu wurde mit Datum vom 01.08.2019 ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 LBauO M-V gestellt.

Gemäß § 62 (2) LBauO M-V ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn

1.es im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt,

2. es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht oder die erforderlichen                Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden sind,

3. die Erschließung gesichert ist und

4. die Gemeinde nicht innerhalb von einem Monat erklärt, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4 „Wochenendhaussiedlung III, Am Settiner See“.

Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Erklärung nach § 62 (2) Nr. 4 ist spätestens bis zum 01.09.2019 an den Antragsteller abzugeben. Danach gilt der Antrag nach § 62 (3) LBauO M-V aufgrund der Verfristung automatisch als erteilt.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, den geplanten Um- und Ausbau eines  eines Wochenendhauses auf den Flst. 122/7, 122/8 der Flur 2 in der Gemarkung Settin genehmigungsfrei zu stellen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...