Beschlussvorlage - BV Cri SV 950/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 18.02.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/91 gefasst

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 03.05.2019. Im selben Zeitraum erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB.

Die aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und ggf. in die Planunterlagen eingearbeitet.

Die Anregungen und Hinweise sind in anliegender Abwägungstabelle zusammengefasst.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ der Stadt Crivitz vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung geprüft.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der Zusammenstellung in der Anlage.

 

Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise vorgebracht hat, mitzuteilen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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