Beschlussvorlage - BV Cri SV 956/19
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag (BA 190819)
Nutzungsänderung Gemeindehaus zu Garage mit Nebengelass mit Neubau / Erweiterung zum Einfamilienhaus
Gemarkung Wessin, Flur 3, Flst. 50 (Am Kulturhaus)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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15.08.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstück ist die Nutzungsänderung des Gemeindehauses zu Garage mit Nebengelass sowie der Neubau / Erweiterung zum Einfamilienhaus geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Abbrundungssatzung für den Ort Wessin und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 10.09.2019 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 190819 für die Nutzungsänderung des Gemeindehauses zu Garage mit Nebengelass mit Neubau / Erweiterung zum Einfamilienhaus auf dem Flst. 50 der Flur 3 in der Gemarkung Wessin zu erteilen.
Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert bei der Stadt Crivitz zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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